das recht auf freie meinungsäußerung ist oft der aufhänger warum demonstrationen auf jeden fall genehmigt werden müssen. doch wenn das recht auf freie meinungsäußerung gilt, dann muss auch das recht auf diese-andere-meinung-nicht-hören-wollen gelten. es kann nicht sein, dass eine minderheit eine mehrheit zwingt sich mit deren meinung auseinanderzusetzen. umgekehrt gilt das selbstverständlich auch. abgesehen davon […]