das recht der freien meinung

27/04/2017

Kommentar

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das recht auf freie meinungsäußerung ist oft der aufhänger warum demonstrationen auf jeden fall genehmigt werden müssen.

doch wenn das recht auf freie meinungsäußerung gilt, dann muss auch das recht auf diese-andere-meinung-nicht-hören-wollen gelten. es kann nicht sein, dass eine minderheit eine mehrheit zwingt sich mit deren meinung auseinanderzusetzen. umgekehrt gilt das selbstverständlich auch.

abgesehen davon gibt es kein recht für irgendetwas, das lesen wir schon bei alexis de toqueville. die menschen sollen sich frei entfalten, tun können, was immer sie wünschen, sie müssen nur den kategorischen imperativ einhalten, sie dürfen die freiheit des nächsten nicht einschränken, in diesem fall, ihn nicht belästigen. dem nachbar muss die chance gegeben werden, es nicht hören zu müssen.